6 september 2023

Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge (Bestellungen, Lieferungen, Rechnungen, …), mit denen NV GDW Produkte und/oder Dienstleistungen verkauft. NV GDW lehnt die Anwendung anderslautender allgemeiner Bedingungen ausdrücklich ab.

2. Preis

Die Angebote von NV GDW sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage lang gültig. Angebote sind für NV GDW freibleibend. Erst nach Eingang der Bestellung des Käufers und der Bestätigung dieser Bestellung durch NV GDW kommt ein Vertrag zwischen den Parteien zustande. Die Preisangaben von NV GDW sind immer unter Vorbehalt (einschließlich möglicher Preisänderungen). Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer, ohne Transportkosten und ab Werk. NV GDW ist immer berechtigt, jede Erhöhung der Bruttopreise seiner Lieferanten oder die Erhöhung anderer kostenbestimmender Faktoren (Einfuhrzölle, Wechselkurse, Steuern,…) an den Käufer weiterzugeben.

3. Lieferung

Angegebene Lieferzeiten sind immer unverbindlich und binden NV GDW nicht. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk. Das Risiko bezüglich der Waren geht auf den Käufer über, sobald die Waren das Unternehmen von NV GDW verlassen. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren sofort nach der Lieferung zu prüfen und seine Bemerkungen sofort zu machen.

4. Höhere Gewalt

NV GDW ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn sie aufgrund von höherer Gewalt vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Als höhere Gewalt gelten Umstände, die von NV GDW vernünftigerweise nicht beeinflusst werden können, einschließlich des Versäumnisses von Dritten, (rechtzeitig) an NV GDW zu liefern.

5. Eigentumsvorbehalt

NV GDW behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis der Käufer alle seine Verpflichtungen gegenüber NV GDW vollständig erfüllt hat. Es ist dem Käufer nicht gestattet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu veräußern oder aus seinem Lager zu entfernen. NV GDW ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren vom Käufer zurückzunehmen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, Zahlungsschwierigkeiten hat oder wenn nach Ansicht von NV GDW die Zahlung der ausstehenden Rechnungen ungewiss ist, wozu der Käufer seine volle Mitwirkung leisten muss. Durch den Abschluss eines Vertrags mit NV GDW erteilt der Käufer NV GDW die erforderliche Erlaubnis, die Grundstücke und Gebäude des Käufers zu betreten, um die gelieferten Waren wieder in Besitz zu nehmen, unbeschadet des Rechts von NV GDW auf Ersatz des ihr entstandenen Schadens. Der Käufer ist verpflichtet, einen pfändenden Gerichtsvollzieher oder Kurator unverzüglich von diesem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.

6. Zahlungen

Wenn nicht anders vereinbart, sind Zahlungen immer in bar zu leisten. Der Käufer muss die Rechnung sofort auf ihre Richtigkeit überprüfen. 10 Tage nach Rechnungsdatum gilt die Rechnung als vom Käufer akzeptiert. Der Käufer ist nicht berechtigt, eine Aufrechnung vorzunehmen. Nach Ablauf des Fälligkeitsdatums schuldet der Käufer automatisch Verzugszinsen gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug sowie einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 % des geschuldeten Betrags mit einem Mindestbetrag von 250,00 € pro offener Rechnung. NV GDW ist berechtigt, den Käufer vor der Lieferung auf der Grundlage einer Proforma-Rechnung zur Zahlung aufzufordern oder vor der Lieferung einen Vorschuss zu verlangen. Bei Nichtbezahlung einer Rechnung zum Fälligkeitsdatum werden alle Beträge aus anderen Rechnungen sofort fällig und zahlbar.

7. Nicht-konforme Lieferung / Mängel

Wenn der Käufer der Meinung ist, dass die gelieferten Waren nicht dem Vertrag entsprechen oder Mängel aufweisen, muss der Käufer NV GDW innerhalb von 8 Tagen per Einschreiben darüber informieren. Mängel, die nachweislich nicht innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung hätten entdeckt werden können, müssen NV GDW spätestens 8 Tage nach ihrer Entdeckung per Einschreiben mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist erlöschen alle Rechte des Käufers in Bezug auf diese Nichtkonformitäten oder Mängel.

8. Garantie

NV GDW gewährt eine Garantie auf die Tür mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum von (a) 36 m.b.t. Das Konzept und die Konstruktion in (b) 12 müssen auf dem Prüfstand und in der Praxis durchgeführt werden. M.b.t. Von NV GDW wurde eine Garantie in Indien übernommen, und diese Tür von Haarversicherern wurde auf die betreffenden Leistungen oder Leistungen verlagert. Wenn Sie auf die Garantie verzichten möchten, müssen Sie die Garantie übernehmen und die Garantiebedingungen erfüllen. 7 ich respektiere. Der Käufer hat kein Recht auf Garantie, (a) wenn er von der NV GDW nicht wegen eines Rechtsstreits schuldig gesprochen wird, (b) er darf keine Manipulationen vornehmen, (c) er muss sich für andere Zwecke einsetzen im Rahmen der normalen Nutzung, (d) wann immer Sie wollen, oder wenn Sie sich auf den Weg machen, (e) in Ihrer Nähe, (f) wann Sie wollen, o.a. in geval van krassen of beschadigingen aan de oppervlakte. Im Rahmen der von NV GDW gewährten Garantie für die Herstellung des fertigen Artikels erhalten Sie von uns eine Gutschrift. Bitte achten Sie auf Größe, Farbe und Gewicht, bevor Sie unter der Garantie einen kostenlosen Versand erhalten. Unter der Garantie gilt das Eigentum von NV GDW.

9. Haftung

Die Antwort des NV GDW ist in jedem Fall auf die direkte Schädigung und die tatsächliche Schadensersatzforderung bei der Wanderung zurückzuführen. Der Kaufpreis des NV GDW für alle angesprochenen m.b.t. de goederen die via haar zijn verkocht.

10. Streitigkeiten und anwendbares Recht

Für das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und etwaige daraus entstehende Streitigkeiten gilt ausschließlich belgisches Recht. Für die Beilegung von Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien sind ausschließlich die Gerichte des Bezirks Kortrijk zuständig.